Nach langjähriger Beratung haben sich die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf eine EU- Verordnung für Kosmetika geeinigt. Die bisher geltenden Richtlinien wurden vielfach geändert und wurden nun endlich zu einer einheitlich geltenden Verordnung, die dem neuesten technischen Standard entspricht, zusammengefasst...
Hallo liebe Schönheiten!
Nach langjähriger Beratung haben sich die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf eine EU- Verordnung für Kosmetika geeinigt. Die bisher geltenden Richtlinien wurden vielfach geändert und wurden nun endlich zu einer einheitlich geltenden Verordnung, die dem neuesten technischen Standard entspricht, zusammengefasst. Neben der Definition des Inverkehrbringens von Beautyprodukten und der Vereinheitlichung der Positivlisten zugelassender Stoffe, wurde u.a. auch der Einsatz von Nano- Materialien in der Kosmetik ausführlich geregelt.
Nanopartikel, die z.B. in Sonnencremes eingesetzt werden, sind kleinste Teilchen (1000mal feiner als der Durchmesser eines Menschenhaares), die Aufgrund ihrer Ausmaße über die Haut, die Atemwege und über den Magen-Darm-Trakt in den Körper aufgenommen werden und sich dort über den Blutkreislauf im gesamten Organismus verteilen. Die Ablagerung von Nanopartikeln in bestimmten Geweben und Organen und deren potentielle Fähigkeit, Radikale zu bilden, kann möglicherweise zu akuten Zell- und Organschädigungen führen. Solche gesundheitliche Auswirkungen sind allerdings bisher nicht hundertprozentig wissenschaftlich bewiesen worden.
Aufgrund der neuen EU- Verordnung dürfen Kosmetikunternehmen nur dann Nanopartikel in Beautyprodukten verwenden wenn diese als sicher gelten. Die Verwendung solcher Nano-Materialien muss außerdem deutlich gekennzeichnet werden. Möchte nun z.B. ein Hersteller ein neues kosmetisches Produkt mit Nanopartikeln auf den Markt bringen, so muss er dies der Europäischen Kommission anzeigen und gleichzeitig eine Reihe von Sicherheitsnachweisen bereitstellen. Sollte die Europäische Kommission Zweifel an der Sicherheit dieses Produktes haben, kann sie den dafür zuständigen wissenschaftlichen Ausschuss um eine Beurteilung bitten. Um ein hohes Verbraucherschutzniveau zu garantieren, müssen Kosmetikhersteller die Verwendung von Nano- Materialien in der Liste der Inhaltsstoffe angeben. Hierbei wird das Wort „Nano-“ dem Namen des Inhaltsstoffes vorangestellt. Ob diese Verordnung, die im Herbst 2012 in Kraft tritt, ausreichend Schutz vor eventuell gesundheitsgefährdenden Nanopartikeln bietet, oder ob diese Materialien nicht ganz in Kosmetika verboten werden sollten, soll an dieser Stelle nicht näher kommentiert werden.
Im Hinblick auf Werbeaussagen und Etikettierung von Kosmetika wurde ebenso eine einheitlich geltende Regelung gefunden. Zukünftig dürfen keine irreführenden Aussagen mehr zu Beautyprodukten gemacht werden. Es gilt der Slogan "Das Produkt muss halten, was es verspricht". Das Verbot von Stoffen in Kosmetika, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (k/e/f-Substanzen) eingestuft werden, wird auch nach der neuen Verordnung weiterhin gelten.
Die neue EU-Verordnung für Kosmetika, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar ist, tritt in Kürze in Kraft und wird 42 Monate später anzuwenden sein, mit Ausnahme von einigen Bestimmungen über k/e/f-Substanzen und Nanomaterialien, die schon etwas früher verpflichtend sind.
Liebe Beauties, lassen wir uns überraschen was die Praxis der neuen EU-Verordnung bringt. Ich bin davon überzeugt, es ist ein Schritt in die richtige Richtung!
Eure
Alexandra
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Quelle: Homepage Europäisches Parlament, Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V., Pressemitteilung WDR 2, Wikipedia
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