Es ging ja um den Fall, dass Schriftform vorgeschrieben ist: dann reicht eigentlich eine email nicht... selbst wenn ich per empfangsbestätigung nachweisen kann, dass sie gelesen wurde, heisst das ja nicht, dass sie akzeptiert wurde. Anders wäre es, wenn ich eine Rückantwort zur email-Kündigung bekommen würde, in der meine Kündigung akzeptiert wird. DANN hätte GB halt netterweise meine Kündigung auch in der "falschen" Form angenommen und sie wäre o.k.
Aber da, wie gestern jemand sagte, in den AGB nur das Wort Textform steht, hat sich die Überlegung eh erledigt und eine email ist vollkommen ausreichend.![]()











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Vielleicht überraschen sie uns ja zum einjährigen mit der Knüllerbos schlechthin
mal sehen wie die März und April Box so ist ansonsten bin ich auch weg wenn es wieder Drogeriekram ist.....
irgendwie habe ich in Erinnerung, dass die Boxen unterschiedlich sein sollten wegen Jubiläum und so .. 
Ich habe nicht IN die Verpackung geschaut.
ist das geil.....men gott das netz treibt echt skurrile blüten...yt-bloggereien... ich glaub ich bin zu alt für diese welt.... is das BLÖÖÖÖÖÖHT ...die Parodie is super.

