Es ging ja um den Fall, dass Schriftform vorgeschrieben ist: dann reicht eigentlich eine email nicht... selbst wenn ich per empfangsbestätigung nachweisen kann, dass sie gelesen wurde, heisst das ja nicht, dass sie akzeptiert wurde. Anders wäre es, wenn ich eine Rückantwort zur email-Kündigung bekommen würde, in der meine Kündigung akzeptiert wird. DANN hätte GB halt netterweise meine Kündigung auch in der "falschen" Form angenommen und sie wäre o.k.
Aber da, wie gestern jemand sagte, in den AGB nur das Wort Textform steht, hat sich die Überlegung eh erledigt und eine email ist vollkommen ausreichend.![]()