Stornierungs-Tipps rund um Deinen Urlaub |
Vor Monaten schon hast Du das Schnäppchen des Jahres gebucht: zwei ganze Wochen Sommer, Sonne, Strand und Meer. Der wohlverdiente Urlaub, um endlich einmal vom Alltag abschalten zu können. Alles klingt perfekt und die Vorfreude ist dementsprechend groß. Doch was ist, wenn plötzlich etwas dazwischenkommt und Du den Traumurlaub doch nicht mehr wahrnehmen kannst? In diesem Artikel erhälst Du hilfreiche Tipps, damit der gewünschte Traumurlaub nicht ganz schnell zum Alptraum wird. HotelstornierungenHandelt es sich in Deinem Fall lediglich um eine Buchung eines Hotelzimmers im In- oder Ausland, geht es um einen Beherbergungsvertrag; ein Spezialfall, der prinzipiell nach dem Mietrecht behandelt wird. Solltest Du also die Buchung des Hotelzimmers nicht wahrnehmen können, so solltest Du bereits bei der Buchung einige Regeln beachten. Den Begriff „Stornierung“ kennt das Gesetz nämlich per se nicht. Mit Abschluss einer Buchung für ein Hotelzimmer bist Du einen Mietvertrag eingegangen und somit an diesen Vertrag gebunden. Das Mietrecht kennt keine Stornierung, auch wenn die Übereinkunft nicht schriftlich stattgefunden hat. Eine Möglichkeit wäre ein Rücktritt, dies ist jedoch nur dann möglich, wenn dieser Fall im Vertrag bereits vereinbart wurde. Die meisten Anbieter preisen jedoch mittlerweile ein Rücktrittsrecht bis zu einem gewissen Zeitpunkt vor der Reise oder sogar teilweise bis 18:00 Uhr des Anreisetages an. Es lohnt sich auf jeden Fall im Vorfeld vor der Buchung die Rücktrittsbedingungen einmal aufmerksam durchzulesen, oftmals finden sich hier auch gestaffelte Konditionen in Abhängigkeit des Rücktrittszeitpunkts. Dies ist beispielsweise auch bei vielen Vermietern auf Airbnb der Fall. Wichtig: Ein Widerrufsrecht, welches normalerweise bei Fernabsatzgeschäften gilt, findet in diesem Fall aufgrund einer Sonderregelung keine Anwendung.
FlugstornierungenHast Du zum Beispiel einen Flug ins schöne Pyramiden-Paradies Ägypten gebucht, so kannst Du einen Teil des Geldes auf jeden Fall zurückverlangen. Dies gilt natürlich nicht nur auf Flügen nach Ägypten, sondern für jeden Flug, da die Steuern, Flughafengebühren sowie die Kosten für Verpflegung und Kerosin in dem Fall nicht anfallen. Der Kostenanteil, der auf Deinen Ticketpreis anfällt, wird jedoch meist im Vorfeld durch die Geschäfts- und Beförderungsbedingungen bereits ausgeschlossen. Die Fluggesellschaft kann individuell entscheiden, welche Stornobedingungen sie festlegen, um dies natürlich als weitere Einnahmequelle zu nutzen. So ist es üblich, dass die Tickets, die ein flexibles Umbuchen oder Stornieren ermöglichen, deutlich preisintensiver sind. Es gibt also somit keine festen Rückerstattungslisten, sondern dies muss immer durch ein Gerichtsurteil im Extremfall entschieden werden. Hierbei können dann bis zu 95 Prozent des Flugticketpreises zurückgefordert werden. Pauschalreisen StornierungenDu sitzt mit Deinem Partner im Reisebüro und planst gemeinsam den nächsten Urlaub. Dieses Mal soll es beispielsweise etwas zwischen Traumstränden und aufregendem Nachtleben werden. Was ist da wohl passender als eine Reise auf die Bahamas? Traumhotel und Flug zusammen zum Super-Schnäppchen-Preis ließ sich auch auftreiben: perfekt! Doch wie erhälst Du im Falle einer Verhinderung nun Euer hart verdientes Geld zurück? Eine Pauschalreise kostenfrei zu stornieren, ist nur sehr schwer möglich – und zwar nur dann, wenn höhere Gewalt der Grund für den Reiserücktritt darstellt. Als Indiz dafür gelten die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Liegen hierüber hinaus keine ähnlich triftigen Gründe vor, so kann der Reiseveranstalter eine Entschädigung fordern. Der Vertragspartner darf dem Kunden nach Stornierung lediglich die Kosten in Rechnung stellen, die anschließend noch anfallen. Meistens hat deshalb der Veranstalter strenge Rücktrittsbedingungen in seinen Geschäftsbedingungen aufgelistet, die bei Vertragsunterzeichnung ebenfalls Vertragsbestandteil werden. Hierbei gibt es die Faustregel: „Je mehr Zeit noch bis zum Reiseantritt verbleibt, desto mehr Geld erhälst Du zurück.“ Es ist also Vorsicht geboten, eine Pauschalreise sollte nur dann gebucht werden, wenn abzusehen ist, dass diese auch genutzt wird. Stornierung von bereits gebuchten AktivitätenDu hast bereits einen Mietwagen oder eine Bootstour gebucht? In diesem Fall musst Du Dich ebenfalls an Deinen Vertragspartner wenden. Dies kann entweder der gleiche Veranstalter sein wie von Deiner Pauschalreise oder auch ein externer, ortsansässiger Anbieter. Hierbei gilt ebenfalls die Regel, dass je früher Du eine Tour stornierst, desto mehr kannst Du vom bereits gezahlten Betrag zurückerhalten. Mittlerweile sind manche Veranstalter so kulant, dass sie Dir, bis zu 4 Tage vor Beginn der Tour, die gesamte Zahlung zurückerstatten. Nach dieser Frist setzt Du Dich am besten mit dem lokalen Anbieter in Verbindung, da dieser auch noch kurzfristig einen Kostenausgleich bei einem Rücktritt vornehmen kann. FazitUm nicht am Ende böse Überraschungen zu erleben, ist es also immer besser, bereits im Vorfeld auch das Kleingedruckte zu lesen. Deshalb solltest Du schon bei der Erfassung Deiner Daten über das Abschließen einer Reiseversicherung nachdenken, da diese nicht nur im Falle eines Rücktritts, sondern auch bei Krankheit, Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung oder Unfällen schützt. Solche Versicherungen nehmen im Vergleich zu den Kosten, die man beispielsweise für eine Reise auf die Bahamas aufwendet, dann auch nur noch einen geringfügigen Teil Ihrer Urlaubskasse ein. Es kann sich also lohnen hier vorzusorgen.
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