keine sorge, informiert habe ich mich mehr als genug,
im rahmen meiner möglichkeiten ! bin leider weder juristin, noch bei online-versandhandel, verbraucherzentrale oder post beschäftigt, allwissend auch nicht, daher hab ich ja den thread eröffnet
tja, dann war mein einschreiben damals offenbar mit rückschein, denn es hat 8 mark gekostet. ist ja nicht mein fehler, wenn der beamte am schalter mich da falsch informiert und mir nicht die billigere variante genannt hatte.
prima, dann weiß ich ja jetzt bescheid, was ich am schalter sage, sollte das einschreiben doch erforderlich werden. hat sich bis zum wochenende kein betrag auf dem konto eingefunden, werd ich den schrieb aufsetzen und am montag wegsenden. bin so sauer, daß ich meine zeit nun mit so einem mist verschwenden muß..